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Im Sachverständigengutachten wird:
- der entstandene Schaden beweiswürdig dokumentiert
- ein sach- und fachgerechter Reparaturweg festgelegt
- die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten
kalkuliert
- der Preis für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug
festgestellt
- eine eventuelle Wertminderung ermittelt
- angegeben, wie lange die Reparatur oder die
Ersatzbeschaffung dauert
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Eine objektive und qualifizierte
Begutachtung ist für eine reibungslose Regulierung des Schadens
erforderlich, für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem
Unfallgegner ist sie meist unerlässlich. |
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Deshalb unser Rat:
- üben Sie Ihr Recht aus, sich einen
neutralen und unabhängigen Sachverständigen selbst auszuwählen. Sie
haben Anspruch auf den Gutachter Ihrer Wahl, auch dann, wenn die
gegnerische Versicherung bereits einen eigenen beauftragt hat
- führen Sie auch bei einem
vermeintlich geringfügigen Schaden Ihr Fahrzeug bei uns vor, denn wir
sind in der Lage, das tatsächliche Ausmaß des Schadens festzustellen
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