Zusicherung der Unfallfreiheit
Das OLG Köln entschied in einem Urteil vom 04.02.2003, dass die Bezeichnung eines Gebrauchtwagenverkäufers, das Kfz sei unfallfrei, eine Zusicherung darstellt. Bei Fehlen dieser zugesicherten Eigenschaft kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings schließt nicht jede äußerliche Beschädigung eines Gebrauchtwagens dessen Unfallfreiheit aus. Nur ganz geringfügige Schäden müssen durch eine Auslegung des Begriffs "unfallfrei" ausgeklammert werden (Az. 24 U 108/02).